Hallöchen zusammen!

Da ich nun kurzfristig umziehen werde und leider, wie üblich, eine Kündigungsfrist für meine Wohnung von drei Monaten habe, wüsste ich gern, wie es rechtlich aussieht.

Ich lebe in einer Eigentumswohnung, die durch eine Gesellschaft verwaltet wird, die gleichzeitig als Makler auftritt.

Ich habe damals eine Provision an einen mir unbekannten Makler zahlen müssen, die Gesellschaft selbst nicht als Makler auftreten bzw. Rechnungen dafür stellen kann.

Wenn ich nun einen Nachmieter stelle, muss dieser dann auch Provision zahlen? Kann der Vermieter den Nachmieter ablehnen?

Außerdem habe ich eine neue Küche einbauen lassen, die unbedingt in der Wohnung bleiben soll, für dich ich eine Abstandszahlung erhalten möchte. Kann auch hier der Vermieter ablehnen?