Dann ist es ohnehin ihr Problem, wenn sie nicht nachweisen kann wann/dass sie es abgeschickt hat.
Dann ist es ohnehin ihr Problem, wenn sie nicht nachweisen kann wann/dass sie es abgeschickt hat.
Ja aber letztendlich ist es doch mein Problem, da ich ja den Namen auf Ebay nicht geändert habe, oder?
Im Normallfall wäre es so - dein Name ist falsch, sie hat es als Einschreiben abgeschickt + es ging zurück zu ihr. Dann muss sie es nochmal abschicken + du erneut Portokosten bezahlen. Es kommt an, alles gut.
Wenn das Ding jetzt aber verlorengeht (ob auf dem weg zu Dir oder am Weg zurück ist egal) haftet die Post - da es ja als Einschreiben aufgegeben wurde. Und wenn sie den Schein verliert ist es ihr Pech. Die Post kann dann nix machen - und man bezahlt ja mehr, um eine Quittung + Sendungsnummer zu haben.
Und was soll ich nun machen?![]()
Sie drauf hinweisen, dass sie haftet wenn sie den Beleg nicht hat![]()