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Thema: Einschreiben - Rücksendung

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  1. #1
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    Dann ist es ohnehin ihr Problem, wenn sie nicht nachweisen kann wann/dass sie es abgeschickt hat.

  2. #2
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    Ja aber letztendlich ist es doch mein Problem, da ich ja den Namen auf Ebay nicht geändert habe, oder?

  3. #3
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    Im Normallfall wäre es so - dein Name ist falsch, sie hat es als Einschreiben abgeschickt + es ging zurück zu ihr. Dann muss sie es nochmal abschicken + du erneut Portokosten bezahlen. Es kommt an, alles gut.

    Wenn das Ding jetzt aber verlorengeht (ob auf dem weg zu Dir oder am Weg zurück ist egal) haftet die Post - da es ja als Einschreiben aufgegeben wurde. Und wenn sie den Schein verliert ist es ihr Pech. Die Post kann dann nix machen - und man bezahlt ja mehr, um eine Quittung + Sendungsnummer zu haben.

  4. #4
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    Und was soll ich nun machen?

  5. #5
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    Sie drauf hinweisen, dass sie haftet wenn sie den Beleg nicht hat

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