liebe alle,
mich drückt ein juristisches problem. es geht darum, inwieweit informationen aus arbeitsverträgen öffentlich gemacht werden dürfen ohne einwilligung der arbeitgeber oder der arbeitnehmer.

ich arbeite in der medienbrache in der schweiz und habe einen einzelarbeitsvertrag sowie einen gesamtarbeitsvertrag mit einer gewerkschaft, den die gewerkschaft mit arbeitnehmerInnenseite sowie mit arbeitgeberseite ausgehandelt hat. in der schweiz sind solche gesamtarbeitsverträge (GAV genannt) je nach branche üblich.

mein medienbetrieb ist mit mehreren anderen medienunternehmen in einem dachverband organisiert, der am dienstag nächste woche sich zur gemeinsamen sitzung trifft.

heute, als ich mir die sitzungsunterlagen angeschaut habe, bin ich fast vom stuhl gekippt, weil dort ein blatt an alle rausgegangen ist, in dem informationen und details aus unserem gesamtarbeitsvertag detailliert aufgeführt sind und mit denen zweier anderen unternehmen verglichen wurden. niemand von seite der mitarbeiter noch der arbeitgeberseite wurde grefragt, ob wir einer solchen veröffentlichung zustimmen, zusammengetragen wurden sie von der person, die damals für uns in die verhandlungen mit der gewerkschaft gegangen ist. allerdings ohne, dass wir dieser veröffentlichung an einer schweizweiten sitzung zugestimmt haben.

ich finde es total unmöglich und fühle in bezug auf persönlichkeitsrecht und datenschutz total übergangen. das darf doch nicht sein, dass details aus meinem arbeitsvertrag da ohne meine/unsere zustimmung veröffentlicht werden, auch wenn es "nur" an einer sitzung im dachverband ist!
gleichzeitig ist mir auch bewusst geworden, dass ich in punkto, wie öffentlich arbeitsverträge eigentlich sind, wenig weiss.

kennt da jemand die rechtslage?

wäre dankbar um jede antwort!