Ich kann mir vorstellen, dass es auch abhängig ist von der "Chemie" zwischen AN und AG. Wenn es nicht in die tausende von Euro geht: Schwamm ´drüber. Der AN hat ja auch in der Vergangenheit wohl gute Arbeit geleistet und bevor man sich vor Gericht treffen muss würde ich es nicht erwähnen.

Wenn er allerdings aufgrund dieser Fortbildung die neue Stelle bekommen hat, bzw. wenn die Fortbildung nicht nur eine allgemeine betriebliche Fortbildung ist, sondern speziell auf diesen einen AN zugeschnitten, beantragt und bezahlt, dann sollte er sich zumindest an den Kosten beteiligen (wenn er ausscheidet).

Es steht so vieles nicht in Arbeitsverträgen und muss nachträglich (schlimmstenfalls) vor Gericht verhandelt werden.