Im Internet finde ich dazu immer nur die Aussage "...in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis..."

Werden dann Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch angerechnet? Und wie sieht es mit Sonderzahlungen aus? Zählen die da auch mit rein? Kann ich quasi einfach das Netto gemäß Steuerkarte nehmen und durch 12 teilen?

Und NEIN, es muss nicht gratuliert werden

LG, shirl.