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Thema: Rechtliche Frage zur privaten W-Lan Mitbenutzung und Mahnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich würde widersprechen, ihm dann den tatsächlich geschuldeten Betrag zahlen und gut ist es dann. Schriftlich hat er zwar nichts, würde vielleicht auch nicht gewinnen, aber ich finde abgemacht ist abgemacht. Alles andere finde ich bescheiden.
    Und deinem Bruder gehören die Hammelbeine lang gezogen. Warum kümmert er sich nicht?
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  2. #2
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    Keine Ahnung ob der Mahnbescheid rechtens ist. Ich finde nur, dass man sich daran halten soll, was man mit Anderen (auch mündlich) ausmacht. Wenn er nicht mehr vorhatte das Internet mit zu benutzen, kann man ja eben mal beim Nachbarn Bescheid geben. Und wenn dein Bruder einen separaten Vertrag hätte, müsste der auch gezahlt werden, egal wie oft er es benutzt.
    „Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne

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  3. #3
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    Zitat Zitat von Davantage Beitrag anzeigen
    Ich würde widersprechen, ihm dann den tatsächlich geschuldeten Betrag zahlen und gut ist es dann. Schriftlich hat er zwar nichts, würde vielleicht auch nicht gewinnen, aber ich finde abgemacht ist abgemacht. Alles andere finde ich bescheiden.
    So ist es. Mal ganz davon abgesehen, dass die Mitbenutzung eines W-LAN-Anschlusses durch einen Nachbarn ziemlich fragwürdig ist. Was wohl der Internetanbieter dazu sagen würde ...

    Er soll sich seinen eigenen Internet-Anschluss zulegen. Irgendwie finde ich die Sparbrötchen-Mentalität und das anschließende Benehmen deines Bruders ("hab''s ja eh nicht benutzt") ausnehmend un***y, aber das war ja nicht gefragt.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  4. #4
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    Also zu korrekt muss man jetzt auch nicht sein.... Mein Nachbar darf auch mein Wlan mitbenutzen, sogar gratis.
    Ist eher ein Problem mit der Haftung - wenn dein Bruder jetzt massig illegales Zeugs runterlädt, ist sein Nachbar dran.

    Ich würd die 36€ nachträglich zahlen und dem Bescheid widersprechen, gut ist.

  5. #5
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    Außerdem besteht ein Vertrag. Es gibt auch mündliche Verträge.

  6. #6
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    Wollte ich gerade sage. Verträge können genauso gut auch mündlich geschlossen werden. So viel weiß ich noch aus einem Semester Recht an der Uni.

    Das Verhalten deines Bruders finde ich übrigens unmöglich. Vergessen ok - aber dann noch E-Mails zu ignorieren Da würde ich mich auch aufregen und das Passwort dauerhaft ändern! Ist ja auch Vertragsverletzung.
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  7. #7
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    Also mal ehrlich, gleich einen Mahnbescheid ist ja auch zumindest für mich echt krass.
    Ein Gespräch von Mann zu Mann wäre vielleicht besser gewesen, aber sei es drum, widersprechen, Betrag zahlen und gut ist es!
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

    Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von wuermchen Beitrag anzeigen
    Also mal ehrlich, gleich einen Mahnbescheid ist ja auch zumindest für mich echt krass.

    Leichter gesagt als getan wenn der Bruder kaum zuhause ist und auch nicht auf Mails reagiert.

    Ein Gespräch von Mann zu Mann wäre vielleicht besser gewesen...
    Das gilt aber für den Bruder dann genauso. Er hätte es auch einfacher haben können.

  9. #9
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    Zitat Zitat von wuermchen Beitrag anzeigen
    Also mal ehrlich, gleich einen Mahnbescheid ist ja auch zumindest für mich echt krass.
    Ein Gespräch von Mann zu Mann wäre vielleicht besser gewesen, aber sei es drum, widersprechen, Betrag zahlen und gut ist es!
    Ich sehe es genau wie gesa1974. Alle Kommunikationsversuche es auf anderer Ebene zu klären wurden doch schlichtweg (oder soll ich sagen: dreisterweise) ignoriert Wenn der Bursche kaum zu Hause ist: Was soll der Nachbar noch mehr machen als mehrere E-Mails schicken?! Und wenn darauf nicht reagiert wird, tja...
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