Als Landei bestelle ich ja sehr viel online und da auch oft Klamotten und Schuhe dabei sind, habe ich auch oft Rücksendungen. Bislang hat es mit der Erstattung nie Probleme gegeben.

Jetzt habe ich jedoch den Fall, dass ich in einem Onlineshop etwas bestellt und per Vorkasse bezahlt habe. Der Artikel kam auch nach einer angemessenen Lieferzeit, allerdings war er nicht ganz in Ordnung. Man hätte jetzt darüber streiten können, ob es eine Reklamation ist oder nicht, ich habe jedoch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den Artikel mit dem Retourenlabel zurückgesandt.

Vor meinem Urlaub habe ich dann noch einmal mein Konto überprüft und festgestellt, dass das Geld noch nicht erstattet wurde. Laut Sendungsverfolgung war die Retoure aber schon 5 Tage zuvor beim Shop eingegangen. Ich habe dann eine Email geschrieben mit dem Rücksendedatum, dem Datum der Zustellung der Retoure und der Frage, wann ich denn wohl mit der Gutschrift rechnen könnte. Die Antwort kam dann sehr schnell: Es hätte intern Probleme mit der Zuordnung gegeben, man würde den Betrag noch in dieser Woche erstatten. Das war in KW 22.

Nach meinem Urlaub habe ich dann in der letzten Woche festgestellt, dass das Geld immer noch nicht erstattet wurde, und eine etwas schärfere Email geschrieben mit Frist für die Erstattung bis zum 20.06.14. Daraufhin hat sich bislang nichts gerührt. Keine Erstattung, keine Beantwortung der Email, niente.

Wie gehe ich denn jetzt weiter vor? Es geht um rund 90 Euro, die will ich nicht einfach abschreiben. Aber was ist jetzt der offizielle Weg? Noch einmal per Einschreiben eine Frist setzen? Der Shop ist als Trusted Shop eingetragen, durch meinen Urlaub habe ich jedoch dort die 30 Tagefrist versäumt, die einem nach Eingang der Retoure für eine Beschwerde eingeräumt werden. Bleibt da nur der Gang zum Anwalt? Das würde natürlich bei einer SB trotz Rechtschutzversicherung teuerer werden als der Betrag um den es eigentlich geht.

Ansonsten hat man ja kaum Möglichkeiten, oder?

LG, shirl.