Hat sich jemand von Euch mit diesem Thema beschäftigt und kann mir da weiterhelfen?

Mein Mann und ich möchten für den Fall, dass wir beide sterben sollten, eine Verfügung machen, dass unser Kind von meinem Vater und seiner Frau betreut werden soll, sprich es nicht in die (vorläufige) Obhut des Jugendamtes käme.

Eigentlich dachten wir, dass man sowas notariell verfügen muß. Beim Anruf beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass es ausreichen würde, dies formlos schriftlich bei den Großeltern zu hinterlegen, so dass sie im Fall der Fälle das dann vorzeigen können und unser Kind aufnehmen können. Ich bezweifle allerdings, ob das tatsächlich so ausreicht? Hat sowas jemand gemacht von Euch?

Ich frag mich dann halt auch, ob das Jugendamt dann evtl. dagegen halten würde, weil mein Vater ja auch nicht mehr der Jüngste ist?