Wer viel online bestellt und gerne Gutscheine einlöst, kennt den Fall sicher: Man bestellt 3 Teile und löst einen Gutschein ein. Dann sendet man 2 Teile wieder zurück und der Gutschein wird auf den einen Artikel nicht vollständig sondern nur noch anteilig angerechnet. Von einem 10 oder 20 Euro Gutschein bleibt dann - je nach Warenwert der einzelnen Teile - so gut wie nichts übrig. Ich hab mich da schon oft drüber geärgert und jetzt ein aktuelles Urteil dazu gefunden:

http://www.kvlegal.de/ecommerce-onli...lg-muenchen-i/

Nachdem ich dem Shop über den ich mich gerade aktuell ärgere einen Auszug aus o. g. Link zugesendet habe, will man mir jetzt die Differenz des Gutscheins schnell noch zurück überweisen. Bin gespannt ob das auch passiert

Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen von Euch weiter

LG, shirl.