Ich habe mal eine juristische Frage, die wir heute im Kollegenkreis diskutiert haben (wir sind in der Hinsicht Laien).
Angenommen, ich habe einen Schlüssel für meinen Arbeitsplatz und wenn ich diesen verliere und die Schließanlage müsste ausgetauscht werden, entstünden dem Arbeitgeber Kosten in Höhe von ca. 50.000 €.
Kann der AG den Mitarbeiter für diese Kosten haftbar machen?
Braucht man unbedingt eine Schlüsselversicherung?
Ich dachte immer, man könne nur haftbar gemacht werden, wenn der Arbeitgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (frage mich immer, wie so ein Nachweis denn aussehen sollte, der AG kann ja nicht wissen, unter welchen Umständen ich den Schlüssel verloren habe?).

Beim Googeln habe ich diese Aussage gefunden, die mir logisch erscheint - ist sie auch richtig?

Im Arbeitsrecht verhält es sich im Allgemeinen so, dass die Arbeitnehmerhaftung mit dem Umfang der Fahrlässigkeit variiert. Verliert man also aus Unachtsamkeit (leichte Fahrlässigkeit) einen Schlüssel, so kann man als Arbeitnehmer nicht dazu angehalten werden, die Umstellung oder das Ersetzen der Schließmechanismen (die Preise variieren da ja bekanntlich bis in den fünfstelligen Bereich) auf die eigene Kappe zu nehmen. Der AG muss dann den Beweis für einen höheren Haftungsumfang (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) erbringen.

Ferner fallen Schließanlagen und deren Schlüssel, sowie die Verwaltung durch dazu abgestelltes Personal in den Bereich des Sicherheitsgewerbes. Hier muss also Seitens des AG eine entsprechende Versicherung vorliegen, die den Verlust des Schlüssels abdeckt.

Alles in Allem - ich möchte betonen, dass das hier nur meine ganz persönliche Meinung ist, die nicht den Anspruch auf Richtigkeit erhebt - plädiere ich dafür, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall gar nichts bezahlen muss. Ich begründe das mit den vorstehenden Ausführungen und mit der Überlegung, dass in diesem Bereich JEDER Fehler den Ruin des Arbeitnehmers bedeutet würde und das ist nicht mit den Grundsätzen des Arbeitsrechts vereinbar.

Quelle:http://www.juraforum.de/forum/t/schl...rloren.305997/