Vor 2 Monaten habe ich zwei neue Kronen auf Backenzähnen bekommen. Die Vorgänger waren 30 Jahre alt, aber bis auf eine Wurzelbehandlung vor fast 20 Jahren an einem Zahn und einer gewissen Empfindlichkeit beim Zähneputzen hatte ich keine Beschwerden. Die Zahnärztin meinte aber, auf dem Röntgenbild etwas Verdächtiges gesehen zu haben, und riet daher zur Erneuerung, auch, um zu sehen, wie es darunter aussieht.

Es war aber alles OK, und die neuen Kronen saßen gleich ohne Probleme. Eine gewisse Zeit später verspürte ich beim Kauen eines Brötchens auf einmal einen Schmerz in dem ehemals wurzelbehandelten Zahn, der nicht mehr so ganz verschwand. Ich war mehrmals bei der Zahnärztin, sie konnte so recht nichts feststellen und schickte mich zu einem Kieferchirurgen. Der riet zu einer Wurzelspitzenresektion, aber als meine Blutgerinnungsstörung erwähnte, die mir beim Zähneziehen schon Horrorszenarien beschert hatte, bekam er kalte Füße und meinte, diese Behandlung wäre dann viel zu riskant, und man könne den Zahn nur ziehen, ggf. sogar stationär.

Aktuell nehme ich Antibiotika, auch wegen der Feiertage.

Wenn mir der Zahn wirklich gezogen wird, dann waren die neuen Kronen für die Tonne, und ich muß mir alles komplett neu machen lassen.

Was meint Ihr, ist ein Zahnarzt gewährleistungspflichtig? Es ist ja offensichtlich nicht alles rund gelaufen. Hat jemand von Euch so etwas schon einmal durchgefochten?

Ich sehe eigentlich nicht ein, daß ich dann unverschuldet auf den Kosten hängen bleibe, ganz zu schweigen von den ganzen Unannehmlichkeiten drumherum.