Mal eine Frage zu Zahlungsfristen:
Nach § 286 Abs.3 BGB ist eine Zahlung nach 30 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vereinbart heißt für mich, dass der Rechnungsersteller nicht eigenmächtig erklären kann, dass z.B. nach 14 Tagen zu zahlen ist.

Ist das so richtig?