Ich habe auch noch nie gehört, dass jemand nochmal persönlich beim ehemaligen AG vorgesprochen hätte um eine Änderung des DZ zu erwirken.
Und von soetwas habe ich ebenfalls noch nie in der Praxis gehört oder gelesen:
Lobt der AG ZUVIEL und der AN versemmelt den nächsten Job hätte ein zukünftiger AG das Recht auf Entschädigung zu klagen.
Lobt der AG gar nicht und schreibt nur Schlechtes und der AN bekommt deshalb keinen neuen Job könnte er auf Übernahme des Verdienstausfalles klagen.
Es kann doch immer passieren, dass der AN beim nächsten AG keinen guten Job macht, aus welchem Grund auch immer. Und wenn die Dame schon älter ist, wie du geschrieben hast, wird sie wohl noch weitere Dienstzeugnisse vorlegen können, in denen sie evt. etwas besser bewertet wurde. Manchmal kann eine Zusammenarbeit aus den verschiedensten Gründen scheitern und das bedeutet nicht, dass AG oder AN unfähig wären - es passt halt manchmal einfach nicht.
Ich würde ihr ein mittelmäßiges Zeugnis ausstellen (lassen) und schauen, ob sie das akzeptieren kann.
LG,
Blondie
"Simplicity is the ultimate sophistication" (Leonardo da Vinci)