Ich hänge mich gerade an die Probezeit. Ist es nicht so, dass es in Deutschland gesetzlich immer 6 Monate sind?- unabhängig davon, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Sondervereinbarung gefasst haben? Im Zweifelsfall greift die nämlich doch, sollte die MA nicht länger als sechs Monate bei dem Arzt gearbeitet haben. Ansonsten gilt tatsächlich, dass ein mindestens ein gutes, wohlwollendes Zeugnis ausgestellt werden muss, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde.