Ja, unbedingt. Die Patientenverfügung ist ja nur für den medizinischen Kram da, während die Betreuungsverfügung auch regelt, was mit deinem Geld passiert und - ganz wichtig - wo dein Wohnsitz ist.
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)
Steht die Betruungsvollmacht über der Patientenverfügung? Also wenn jemand eine Patientenverfügung hat und darin z.B. 2 Personen eingetragen sind, es dann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Betruungsverfügung gibt wo eine einzige, dritte Person benannt wird. Wer hat denn das "größte Recht"?
Don´t be bitter - glitter!
@struppi
das habe ich gemacht habe mir aber schon überlegt meine paar Kröten bei bekannten zu bunkern
ich überlege noch.
auf der anderen seite habe ich keine lust mehr da hin und her zu überlegen wenn ich nicht mehr da bin sollte es mir egal sein
Geld haben kommt vom behalten und nicht vom ausgeben.
Ich besitze 65 Jahre.Sie gehören mir.