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Thema: Testament erstellen,

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Coccinelle Beitrag anzeigen
    Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Testament. Alles schon vor langer Zeit erledigt.

    Man ist nie zu jung zum Sterben
    Braucht man wirklich Betruungsvollmacht UND Patientenverfügung?
    Don´t be bitter - glitter!

  2. #2
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    Ja, unbedingt. Die Patientenverfügung ist ja nur für den medizinischen Kram da, während die Betreuungsverfügung auch regelt, was mit deinem Geld passiert und - ganz wichtig - wo dein Wohnsitz ist.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Gästin Beitrag anzeigen
    Ja, unbedingt. Die Patientenverfügung ist ja nur für den medizinischen Kram da, während die Betreuungsverfügung auch regelt, was mit deinem Geld passiert und - ganz wichtig - wo dein Wohnsitz ist.
    Steht die Betruungsvollmacht über der Patientenverfügung? Also wenn jemand eine Patientenverfügung hat und darin z.B. 2 Personen eingetragen sind, es dann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Betruungsverfügung gibt wo eine einzige, dritte Person benannt wird. Wer hat denn das "größte Recht"?
    Don´t be bitter - glitter!

  4. #4
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    @struppi

    das habe ich gemacht habe mir aber schon überlegt meine paar Kröten bei bekannten zu bunkern

    ich überlege noch.

    auf der anderen seite habe ich keine lust mehr da hin und her zu überlegen wenn ich nicht mehr da bin sollte es mir egal sein
    Geld haben kommt vom behalten und nicht vom ausgeben.


    Ich besitze 65 Jahre.Sie gehören mir.

  5. #5
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    Zitat Zitat von PrinzessinS Beitrag anzeigen
    Steht die Betruungsvollmacht über der Patientenverfügung? Also wenn jemand eine Patientenverfügung hat und darin z.B. 2 Personen eingetragen sind, es dann aber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Betruungsverfügung gibt wo eine einzige, dritte Person benannt wird. Wer hat denn das "größte Recht"?
    Ich würde sagen, keiner, denn die stehen ja nebeneinander, weil sie unterschiedliche Dinge entscheiden.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  6. #6
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    Zitat Zitat von PrinzessinS Beitrag anzeigen
    Braucht man wirklich Betruungsvollmacht UND Patientenverfügung?
    Ich schließe mich da Gästin an, das sind 2 ganz unterschiedliche Dinge!
    Liebe Grüße
    Cordu

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