Mein Mann hat an den beiden Feiertagen (31.10. und 01.11.) arbeiten müssen bzw. war an diesen Tagen auf Dienstreise.

Im Tarifvertrag steht folgendes:
Folgende Zuschläge werden bezahlt:

für Arbeit an entgeltzahlungspflichtigen Feiertagen, die auf einen betrieblich regelmäßigen
Arbeitstag fallen, sowie am Ostersonntag, Pfingstsonntag oder an den
Weihnachtsfeiertagen 150 %



Sein Chef sagte ihm, er bekommt diese zwei Tage ein andermal frei, zzgl. einen weiteren Urlaubstag, also drei Tage frei. Sein Gleitzeitkonto für den Monat Oktober war so, dass er für den 31.10. noch gar nichts an Arbeitszeit vergütet bekam (war falsch), SAP hat so getan, als hätte er da gar nicht gearbeitet, dies wird nun korrigiert.
Mein Mann und ich überlegen gerade, welchen Anspruch er denn hat. Ich denke, von den 150 % Zuschlag werden 50 % mit dem zusätzlichen freien Tag abgegolten. Dann müßte er zusätzlich an diesen beiden Tagen nochmals einen Aufschlag von 100 % der Stunden vergütet bekommen.
Oder müßte er dann sogar auch noch zusätzlich die Arbeitszeit an diesen beiden Tagen extra vergütet bekommen? Oder ist die Arbeitszeit dann verrechnet mit den beiden Tagen, die er dann in der Zukunft frei haben wird?

Ist das richtig oder habe ich einen Denkfehler? Ich bin da echt überfordert, vielleicht denke ich aber zu kompliziert, in meinem Gehirn ist da grad nur noch Denkmatsche.

Achso, mein Mann bekommt ein festes Gehalt, wird also nicht nach Stunden bezahlt.