Das Einsetzen der Spirale (rein zu Verhütungsszwecken) einschließlich Anästhesie und die nachfolgenden Untersuchungen zur Lagekontrolle (außer der ersten) sind Leistungen, die privat abgerechnet werden unabhängig vom Versicherungsstatus der Patientin. Das ist eine zusätzliche Einnahmequelle gegenüber der Pauschale, die ein Gynäkologe für die grundsätzliche Versorgung einer Patientin von der GKV bekommt. Vermutlich hat derArztauch noch eine Gewinnspanne für das Produkt selber.