Die Zuwendung kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verein gemeinnützig ist. Das Verweigern einer Spendenquittung legt nahe, dass sie keine Spendenquittung ausstellen dürfen, weil sie nicht gemeinnützig sind.

Deinen Augenrollsmiley habe ich dann missverstanden, aber ich fand den an der Stelle unpassend.

Die meisten unseriösen Spendensammler sind im Bereich Tierschutz und Kinderschutz unterwegs. Weil sich da die Betroffenen nicht wirklich selbst äussern können und weil viele Menschen da gern und gutgläubig geben. Um so wichtiger ist es, gerade dort den unseriösen das Handwerk zu legen, damit das Geld letztendlich den seriösen Vereinen zugute kommt.