Ich bin ehrenamtliche Richterin an einem Verwaltungsgericht und komme seit der Flüchtlingskrise relativ selten zum Einsatz.
Nun habe ich eine Ladung erhalten zum 21.12.2020.

Die Sitzungstage gehen in der Regel von 9.00 Uhr bis Nachmittags und ich habe eine Fahrtzeit von insgesamt 3 Stunden, d. h. ich fehle immer ganztags in der Arbeit. Komme teilweise später heim als wenn ich arbeiten gegangen wäre.

Dieser Tag ist beruflich ein wichtiger Termin für mich, da ich gesetzliche Fristen der Sozialversicherung einhalten muss. An diesem Tag muss ich die Lohnabrechnung erstellen und den Krankenkassen bis 24 Uhr die Beiträge melden.

Das Gericht argumentiert, ich könnte die Lohnabrechnung auch eher machen. Was aber
definitiv nicht geht, der 21. ist eh schon sehr früh. Später geht auch nicht, weil mein Arbeitgeber dann von den Krankenkassen geschätzt wird, sehr wahrscheinlich zum finanziellen Nachteil meines Arbeitgebers (zumindest kurzfristig).

Vertreten kann mich niemand, die Aufgabe erfordert spezielles Fachwissen.

Ich weiß, dass berufliche Hinderungsgründe nur in absoluten Härtefällen eine Entbindung rechtfertigen. Ich weiß auch, dass schon Urteile aufgehoben wurden, weil Hauptschöffen leichtfertig entbunden wurden.

Ich finde, dass in meinem Fall so ein Ausnahmefall vorliegt. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das Urteil eines anderen Schöffen weniger zählen sollte.
Ich verstehe, wenn ein Anwalt in einem Strafverfahren das als Argument für eine Berufung aufgreift, aber in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren?

Erfahrungsgemäß werden wir ehrenamtlichen hier kaum in die Urteilsfindung aktiv eingebunden. Vom Verwaltungsrecht haben wir ja auch keine Ahnung. Im Grunde wird der Empfehlung der Berufsrichter entsprochen. Das kann aber ein anderer Schöffe ebenso gut wie ich, das sagt mir jedenfalls mein gesunder Menschenverstand, den ich als ehrenamtlicher Richter ja einbringen muss.

Kann das Gericht verlangen, dass ich die Lohnabrechnung außerhalb meiner regulären Arbeitszeit erstellen muss, z. B. Samstags oder in den späten Abendstunden nach dem Sitzungstag?

Ich habe mich erneut für dieses Amt beworben und bin nun 5 Jahre dran gebunden. Dass mir meine berufliche Verpflichtung so schwer gemacht wird, wird mich von einer weiteren Bewerbung definitiv abhalten. Schade, eigentlich hat es mir immer viel Spaß gemacht!