Der Arbeitgeber kann eigentlich nicht so aus dem Ärmel entscheiden, sondern ist immer noch an die Corona-Arbeitsschutzverordnung gebunden, die ja seit 10.09. in aktualisierter Fassung gültig ist. Diese ist gültig, solange der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der pandemischen Lage beschliesst.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-ergaenzt.html
Ausserdem dürften da auch die Berufsgenossenschaften noch ein Wörtchen mitreden. Jeder Arbeitgeber täte gut daran, ein Konzept zu haben, wie die Regelungen jeweils sind. Auf Kollegenebene Lockerungen festzulegen, halte ich für juristisch fragwürdig. Immerhin gibt es genug Fälle, wo eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall/Berufskrankheit anerkannt worden ist.
Und es gibt auch nur wenige Berufsfelder, wo der Arbeitgeber Anspruch auf die Mitteilung des Impfstatus hat, aktuell nur in Kitas, Schulen und Pflegeheimen, Obdachlosenunterkünften, Krankenhäusern, Pflegediensten u.ä.
Unser Arbeitgeber hat noch nichts gelockert, sondern im Gegenteil die für September geplante Reduzierung der Arbeitszeit im Home-Office zurückgenommen.
Geändert von Mäusken (16.09.21 um 09:09:16 Uhr)
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".