Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?
Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?
Meine Arbeitskollegin meint, auch wenn das Kind volljährig ist, und noch im Studium oder Lehre ist hat man die Lohnsteuerklasse 2 weiterhin. Ist das richtig ?
Was ist wenn das Kind auszieht, behält man dann auch noch die 2 wenn das Kind studiert ?