Das ist richtig. In einer verkehrsberuhigten Zone darf nur in gekennzeichneten Flächen, hier wohl die Parkbuchten für die Anlieger, geparkt werden.
Verkehrsberuhigte Straßen haben an der Einmündung normalerweise dieses blaue Schild mit den spielenden Kindern drauf.
Außerdem unterscheiden sich diese Straßen durch anderen Straßenbelag, anderen Ausbau, wie eben Pfosten oder Blumenkübel o.ä. deutlich von den anderen Straßen.

Wie´s aussieht ist dein Knöllchen also wohl leider gerechtfertigt.