Hallo,

also ich schreibe bei ungerechtfertigten Mahnungen etc. immer per Einschreiben zurück (evtl. mit einer Kopie des Kontoauszugs, den Rest schwärze ich).

Also nicht unbedingt bei der ersten, da sich die Zahlung ja überschnitten haben kann, aber auf jeden Fall nach der zweiten Mahnung.

Ich meine, anhaben können sie Dir ja nichts, aber probier`s doch nochmal per Einschreiben?

Oder wende Dich an www.vocatus.de , die haben mir bei allen Beschwerden bisher super geholfen.

LG
MySharona