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Bayerische Staatszeitung
Ausgabe Nr. 11/2003 vom 14.03.2003:


1502 IN 79/03.

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma BeautyNet AG, Kühlbachstraße 11, 81543 München, wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß §21 Abs. 1 und 2 InsO am 27. Februar 2003, 10 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Gudrun Hopf, Hilblestraße 7, 80636 München, Tel. 089/183690, Fax 089/184160. Es wird gemäß §21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

München, den 27.02.2003
Amtsgericht - Insolvenzgericht - München


Liebe Grüße
Alegria,

die sehr hofft, daß es Beauty24 besser geht.