Liebe Juristen bzw. rechtskundigen Beauties!

Ich hätte mal eine Frage, da meine Armbanduhr kaputt ist...

Grundsätzlich hat man bei einem Sachmangel doch das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (sprich Reparatur) und Neulieferung!?! Aber wie sieht es dann mit der Verjährung aus? Wenn ich jetzt eine neue Armbanduhr bekomme, beginnt dann die Verjährungsfrist von Neuem? Und was wenn ich sie nur reparieren lasse? Gilt dann noch die alte Frist???

Wäre wirklich super, wenn mir jemd. helfen kann!!!