Hallo,

die Patientenverfügung ist aber doch von der Ärztekammer.

Und im Zweifelsfall entscheidet da nicht der Arzt auch ein wenig nach seinem Gewissen?
Erleichtert ihm eine Verfügung nicht auch ein wenig die Entscheidung?
Zumindest kennt er den Willen des Betroffenen.