Hi,
wie ich ja bereits im Beauty berichtet hatte, habe ich einen Fön ersteigert zu einem sehr günstigen Sofortkaufen Preis.
Ich hab mich natürlich sehr gefreut, ist ja klar.
Nun mailt mich der Verkäufer an, dass er sich nicht erinnern kann, den Artikel so günstig angeboten zu haben und dass ein Fehler vorläge, den er gerade bei ebay überprüfen lässt.
Die Auktion lief aber schon einen Tag!!
Soll man jetzt den Kaufpreis auf Plausibilität prüfen, bevor man ein Gebot abgibt und den VK dann evtl. drauf hinweisen dass etwas an der Summe vielleicht nicht stimmt???!!!
So weit kommt es noch.
Es gibt doch klare AGB´s bei ebay.
Wisst ihr so einen Fall, oder wie wird das weitergehen- die Rechtslage steht ja eigentlich eindeutig für mich.
Was ist aber, wenn wirklich ebay einen Fehler gemacht hat, müssen die dann die Diff. zahlen oder ist der Verkauf dann ungültig? Ich wäre ja auch auf einen Vergleich bereit, der irgendwo zw. der Summe des Verkäufers liegt.
Aber so einfach geht das doch auch nicht,
es ist ein ganz normaler Kauf gewesen.
Und ärgern tu ich mich auch ziemlich, denn ich habe ja nichts verbrochen, sondern nur gekauft.


sputti