AG Gifthorn
Aktenzeichen: 33 C 426/00
Quelle: Mieter Zeitung 4 /2002

Lärm- und Geruchsbelästigungen, die durch den Betrieb eines nahe gelegenen Supermarktes verursacht werden, können eine Mietminderung begründen.

Ich würde erst mal den Marktleiter darauf ansprechen. Vielleicht sind die Geräusche durch eine ordentliche Wartung und Schmierung der Anlage schon wesentlich zu reduzieren.