Hallo Tuti,

ich stand vor dem gleichen Problem und durchschaute das alles nicht so ganz. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann brauchst Du fast immer die Zustimmung von Deinem Arbeitgeber, egal, ob Du früher oder später als vereinbart Deine Arbeit wieder aufnimmst.

Ich habe zwei Jahre beantragt und in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten, dass ich jederzeit vorher zurück kommen kann. Was ich sicher weiß ist, dass ich nach zwei Jahren auf jeden Fall OHNE Zustimmung vom Arbeitgeber auf drei Jahre Elternzeit verlängern kann.

Es ist gibt da so ein Heftchen, in dem mehr erklärt wird. Ich muss es mal raussuchen und dann schreibe ich Dir, wo es erhältlich ist.

LG,
Hummelelfe