Ich hatte einen ähnlichen Fall neulich umgekehrt. Da hieß, der Mieter müsse mir als Vermieter die Möglichkeit geben, die Wohnung zu betreten.
Natürlich musste man die Wunschtermine des Mieters bzw. seine Anwesenheitszeiten berücksichtigen, aber grundsätzlich war er verpflichtet die Wohnung zu einem abgesprochenen Termin zu öffnen.