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Thema: Didi legt nach - Meinungsfreiheit in Deutschland

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Töpfchenhexe Beitrag anzeigen
    Boah, ich wär schon längst beim Anwalt!
    Ich glaube ja, dass der auf sowas wartet. Und gerade deshalb würde ich den aber sowas von ignorieren.

    Der ist einfach Kleingeist pur.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  2. #2
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    Jakob Augstein hat sich meiner Meinung angeschlossen
    Ich zitiere:

    "Von ganz rechts bis ganz links haben viele Leute offenbar nicht verstanden, was geschehen ist. Merkel hat weder Böhmermann noch die Pressefreiheit "geopfert". Sie hat die Sache an die Justiz weitergegeben. Dort gehört sie hin. Was hätte die Kanzlerin sonst machen sollen? Die Ermittlungen nach jenem unsinnigen Paragraf 103 erst unterbinden - und den Paragrafen dann schnell abschaffen? Das wäre ein tolles Beispiel für den vielbeschworenen Rechtsstaat gewesen, den wir den Türken doch vorleben wollen."

    aus: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1087731.html
    Choose your battles wisely

  3. #3
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    Didi macht weiter:

    Zu Allem bereit - Frau M.
    http://www.t-online.de/nachrichten/d...rkel-song.html
    liebe Grüße
    selvie
    __________________________________________________ ___________________

    "Liaba gscheid greislig wia sche bled"



    "Moralische Entrüstung isr der Heiligenschein der Scheinheiligen"
    Helmut Qualtinger

  4. #4
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  5. #5
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    Zitat Zitat von paulinka Beitrag anzeigen
    Jakob Augstein hat sich meiner Meinung angeschlossen
    Ich zitiere:

    "Von ganz rechts bis ganz links haben viele Leute offenbar nicht verstanden, was geschehen ist. Merkel hat weder Böhmermann noch die Pressefreiheit "geopfert". Sie hat die Sache an die Justiz weitergegeben. Dort gehört sie hin. Was hätte die Kanzlerin sonst machen sollen? Die Ermittlungen nach jenem unsinnigen Paragraf 103 erst unterbinden - und den Paragrafen dann schnell abschaffen? Das wäre ein tolles Beispiel für den vielbeschworenen Rechtsstaat gewesen, den wir den Türken doch vorleben wollen."

    aus: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1087731.html
    Ja, hätte sie-siehe mein eben geposteter Link.
    Davon abgesehen-wenn sie so konsequent und neutral ist, dann hätte sie auch konsequent sein müssen und das Gedicht nicht vorverurteilen dürfen.
    Sonst ist sie im Schweigen doch auch immer ganz groß.

  6. #6
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    Sicher wäre Schweigen im Vorfeld besser gewesen. Nur: Sie hat bestätigt, was Böhmermann selbst gesagt hat - es war eine bewusste Grenzverletzung. Als solche war das Gedicht doch explizit deklariert worden.
    Sie hat nicht dazu Stellung genommen, ob diese Grenzverletzung noch als Satire durchgeht oder nicht, denn das zu entscheiden, steht ihr nicht an.

    Hätte sie den § 103 so schnell wie möglich abschaffen lassen, hätte man ihr wieder vorgeworfen, herumzueiern und jeder Seite ein bisschen Recht zu geben. Böhmermann die Aussicht auf nur ein bisschen bzw. keine Strafe und Erdogan formal ein bisschen Genugtuung durch die Ermächtigung.

    Ich stimme Kubicki überhaupt nicht zu (wie wahrscheinlich immer) und bleibe dabei, dass Merkel sich richtig entschieden hat. Ein bestehendes Gesetz, auf das sich ein Kläger beruft (auch wenn er Erdogan heißt) und das nicht ins politische Klima passt, kurzerhand abzuschaffen, ist genau das, was zB Ungarn, Polen und die Türkei derzeit vormachen. Und davon sollten wir uns deutlich abgrenzen.
    Choose your battles wisely

  7. #7
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    Nein, das hat sie nicht gesagt. Sie hat gesagt, das Gedicht sei "bewusst verletzend", das ist etwas anderes und hat zudem nicht den Zusammenhang zu der Satire hergestellt. Und damit hat sie impliziert, dass eine Beleidigung vorliegt.

    Ich wundere mich immer noch, dass Merkel nun ein Hang zur Rechtsstaatlichkeit unterstellt wird, wo sie sich doch in letzter Zeit um Gesetze und Abkommen einen Dreck geschert und massive verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich ihrer Vorgehensweise einfach mal locker flockig vom Tisch gewischt hat. Und letztere kamen ja nicht von Vollidioten, sondern von zahlreichen ehemaligen Verfassungsrichtern, Universitätsprofessoren und Anwälten. Aber nein, da gibt die Linke mal lieber ein Gutachten bei Bundestagsjuristen (sic!) in Auftrag, dass das alles schon so seine Richtigkeit hat oder Herr Maas stellt sich an ein Mikrofon und plappert, ohne es in irgendeiner Form auch nur annähernd juristisch zu begründen, man befände sich in vollem Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung. Das ist doch mal richtige Satire. Brillant fand ich auch seine Äußerung zu dem Gutachten von Udo di Fabio, er habe es zwar nicht gelesen, aber selbst wenn, müsse das ja nicht richtig sein. Irgendwie erinnert mich das an die Äußerungen von Merkel in einem anderen Zusammenhang - keine Ahnung von Sachverhalt, aber Hauptsache widersprochen.

    Und dann schließt Europa getrieben von Frau Merkel einen menschenrechtlich erbarmungswürdigen Deal mit der Türkei ab und nun wird Merkel für ihr Eintreten für die Rechtssaatlichkeit gefeiert, weil sie dem Diktator Erdogan den Schutz seiner "Ehre" gewährt, den er sich auch über § 185 StGB einklagen kann. Und plant gleichzeitig, den verfassungsrechtlich sowieso ausnehmend fragwürdigen und veralteten Paragraphen § 103 StGB erst 2018 abzuschaffen, damit sich Erdogan bis dahin noch munter durch alle Instanzen klagen kann.

    Einer Person wie Merkel, die Rechtsstaatlichkeit nach Belieben und nach ihrem Gutdünken einfach mal an und ausschaltet, kann ich leider die Absicht, sich hier ausschließlich an bestehende Gesetze halten zu wollen, nicht abnehmen. Vielleicht sollte sie lieber einmal die neueren Gesetze studieren, als sich an eines von 1871 zu klammern.

    Und dann werfen wir abschließend doch nochmals einen Blick auf den umstrittenen § 103 StGB und dessen Voraussetzungen - hier gibt es zwei juristisch sehr interessante Abhandlungen dazu, die auch auf den Kontext zur Satire Stellung nehmen. Besonders pikant ist hier der Schutzzweck des § 103 StGB - der Schutz der deutschen Rechtsordung vor ausländischer Einmischung. Ich würde sagen, da ist im Fall Böhmermann ja der Schutzzweck voll erfüllt worden - willkommen in Absurdistan:

    http://www.juraexamen.info/jura-und-...nienkompetenz/

    http://www.juraexamen.info/erdogan-v...2%A7-103-stgb/

    Zitat Zitat von paulinka Beitrag anzeigen
    Jakob Augstein hat sich meiner Meinung angeschlossen
    Ich zitiere:

    "Von ganz rechts bis ganz links haben viele Leute offenbar nicht verstanden, was geschehen ist. Merkel hat weder Böhmermann noch die Pressefreiheit "geopfert". Sie hat die Sache an die Justiz weitergegeben. Dort gehört sie hin. Was hätte die Kanzlerin sonst machen sollen? Die Ermittlungen nach jenem unsinnigen Paragraf 103 erst unterbinden - und den Paragrafen dann schnell abschaffen? Das wäre ein tolles Beispiel für den vielbeschworenen Rechtsstaat gewesen, den wir den Türken doch vorleben wollen."

    aus: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1087731.html
    Ein netter Artikel, aber bedauerlicherweis hat Herr Augstein hier eines übersehen, und zwar den § 104 a StGB, der die Voraussetzungen für die Strafverfolgung festlegt. Die türkische Regierung muss ein sogenanntes "Strafverlangen" stellen, was sie getan hat. Und die Bundesregierung muss eine "Ermächtigung" erteilen, damit die Staatsanwälte wegen Beleidigung von ausländischen Staatsorganen ermitteln dürfen. und das das ist allein eine politische Entscheidung. Womit wir also wieder bei der Politik und nicht bei einem juristisch eindeutig zuordenbaren Sachverhalt wären, wie hier aber von Herrn Augstein suggeriert wird. Und wie diese politische Entscheidung ausgefallen ist, ist ja bekannt. Ein Schelm, der hier den Zusammenhang zum Flüchtlingsdeal mit dem Diktator, der in seinem Land reihenweise Menschenrechtsverletzungen begeht, herstellt.

    Wo bitte soll eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit liegen, wenn die Bundesregierung auch ohne Weiteres politisch hätte anders entschieden können und es nur eine Strafverfolgung nach § 185 StGB gegeben hätte? Auch das wäre vom Gesetz gedeckt gewesen.
    Geändert von all about eve (18.04.16 um 21:55:32 Uhr)
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  8. #8
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    Zitat Zitat von all about eve Beitrag anzeigen
    Nein, das hat sie nicht gesagt. Sie hat gesagt, das Gedicht sei "bewusst verletzend", das ist etwas anderes und hat zudem nicht den Zusammenhang zu der Satire hergestellt. Und damit hat sie impliziert, dass eine Beleidigung vorliegt.

    Ich wundere mich immer noch, dass Merkel nun ein Hang zur Rechtsstaatlichkeit unterstellt wird, wo sie sich doch in letzter Zeit um Gesetze und Abkommen einen Dreck geschert und massive verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich ihrer Vorgehensweise einfach mal locker flockig vom Tisch gewischt hat. Und letztere kamen ja nicht von Vollidioten, sondern von zahlreichen ehemaligen Verfassungsrichtern, Universitätsprofessoren und Anwälten. Aber nein, da gibt die Linke mal lieber ein Gutachten bei Bundestagsjuristen (sic!) in Auftrag, dass das alles schon so seine Richtigkeit hat oder Herr Maas stellt sich an ein Mikrofon und plappert, ohne es in irgendeiner Form auch nur annähernd juristisch zu begründen, man befände sich in vollem Einklang mit den Gesetzen und der Verfassung. Das ist doch mal richtige Satire. Brillant fand ich auch seine Äußerung zu dem Gutachten von Udo di Fabio, er habe es zwar nicht gelesen, aber selbst wenn, müsse das ja nicht richtig sein. Irgendwie erinnert mich das an die Äußerungen von Merkel in einem anderen Zusammenhang - keine Ahnung von Sachverhalt, aber Hauptsache widersprochen.

    Und dann schließt Europa getrieben von Frau Merkel einen menschenrechtlich erbarmungswürdigen Deal mit der Türkei ab und nun wird Merkel für ihr Eintreten für die Rechtssaatlichkeit gefeiert, weil sie dem Diktator Erdogan den Schutz seiner "Ehre" gewährt, den er sich auch über § 185 StGB einklagen kann. Und plant gleichzeitig, den verfassungsrechtlich sowieso ausnehmend fragwürdigen und veralteten Paragraphen § 103 StGB erst 2018 abzuschaffen, damit sich Erdogan bis dahin noch munter durch alle Instanzen klagen kann.

    Einer Person wie Merkel, die Rechtsstaatlichkeit nach Belieben und nach ihrem Gutdünken einfach mal an und ausschaltet, kann ich leider die Absicht, sich hier ausschließlich an bestehende Gesetze halten zu wollen, nicht abnehmen. Vielleicht sollte sie lieber einmal die neueren Gesetze studieren, als sich an eines von 1871 zu klammern.

    Und dann werfen wir abschließend doch nochmals einen Blick auf den umstrittenen § 103 StGB und dessen Voraussetzungen - hier gibt es zwei juristisch sehr interessante Abhandlungen dazu, die auch auf den Kontext zur Satire Stellung nehmen. Besonders pikant ist hier der Schutzzweck des § 103 StGB - der Schutz der deutschen Rechtsordung vor ausländischer Einmischung. Ich würde sagen, da ist im Fall Böhmermann ja der Schutzzweck voll erfüllt worden - willkommen in Absurdistan:

    http://www.juraexamen.info/jura-und-...nienkompetenz/

    http://www.juraexamen.info/erdogan-v...2%A7-103-stgb/



    Ein netter Artikel, aber bedauerlicherweis hat Herr Augstein hier eines übersehen, und zwar den § 104 a StGB, der die Voraussetzungen für die Strafverfolgung festlegt. Die türkische Regierung muss ein sogenanntes "Strafverlangen" stellen, was sie getan hat. Und die Bundesregierung muss eine "Ermächtigung" erteilen, damit die Staatsanwälte wegen Beleidigung von ausländischen Staatsorganen ermitteln dürfen. und das das ist allein eine politische Entscheidung. Womit wir also wieder bei der Politik und nicht bei einem juristisch eindeutig zuordenbaren Sachverhalt wären, wie hier aber von Herrn Augstein suggeriert wird. Und wie diese politische Entscheidung ausgefallen ist, ist ja bekannt. Ein Schelm, der hier den Zusammenhang zum Flüchtlingsdeal mit dem Diktator, der in seinem Land reihenweise Menschenrechtsverletzungen begeht, herstellt.

    Wo bitte soll eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit liegen, wenn die Bundesregierung auch ohne Weiteres politisch hätte anders entschieden können und es nur eine Strafverfolgung nach § 185 StGB gegeben hätte? Auch das wäre vom Gesetz gedeckt gewesen.
    Sehe ich komplett genauso.
    Didi Hallervorden singt:"Aus Plaste und Elaste ist ihr Rückgrat gemacht......." tralala Und da hat er recht. Leider.

    Eine Schande, die ich niemals für möglich gehalten habe. Ich frage mich immer öfter, wo das alles noch hinführt.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Davantage Beitrag anzeigen
    ch frage mich immer öfter, wo das alles noch hinführt.
    Zu einer vierten Amtsperiode.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  10. #10
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    Zitat Zitat von all about eve Beitrag anzeigen
    Zu einer vierten Amtsperiode.
    Ich fürchte auch
    Viele Grüße von

    Davantage

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