Ich sehe einen gravierenden Unterschied zwischen diesen Parkplätzen. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist für Menschen mit schweren Handicaps. Sie müssen den Zusatz aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder bl (blind) haben. Nur dann darf man sie nutzen, also ein ganz Personenkreis, für den die ausgewiesenen Parkplätze meistens ausreichen.
Frauenparkplätze sollen m. W. Frauen Sicherheit gewähren. Das halte ich persönlich schon für zweifelhaft, ob ein Parkplatz das kann und es wird sie nie ausreichend geben. Denn wenn es dabei gerecht zugehen sollte, dann müsste ein weitaus größerer Anteil an Frauenparkplätzen geschaffen werden. Sind z. B. zwei vorhandene Frauenparkplätze in einem Parkhaus besetzt und es gibt keine weiteren, gibt es für die anderen Frauen, die dort parken wollen, tatsächlich keine Gleichbehandlung mit den Frauen auf den zugeparkten Parkplätzen.
Mich würde die Argumentation bei dieser Klage interessieren, aber so pauschal würde mir noch einiges mehr einfallen, warum sie gerechtfertigt sein könnte.
Wo - außer in Parkhäusern - findet ihr Frauenparkplätze?
Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)