Huhu, ich hab schon wieder ne "Rechtsfrage"...
Mein Freund rennt man wieder seinem Lohn hinterher. DIesmal will er zum ANwalt gehn...
Wer trägt dann die Anwaltskosten? Einer sagt er habe das Schreiben des Anwalts selbst zahlen müssen (100€), ein andrer meinte das muss dann der "Arbeitgeber" zahlen, der ja in Zahlungsverzug ist (so wie bei Mahngebühren).

Was stimmt denn nun?

Und macht es SInn neben einem ANwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung auchne ANzeige zu machen? DIeser Arbeitgeber macht das nämlich regelmässig, mein Freund kennt mindestens 4 Leute vor ihm, denen es genauso ging. ABer weil er eben nen Job dringend b´gebraucht hat und er mit diesem "Arbeitgeber" auch noch befreundet ist (bzw. war), hat er sich drauf eingelassen. Tja und un hat er letzten Monat sozusagen umsonst gearbeitet...

AUsserdem hiess es er würde angemeldet.... er dachte so richtig und hat jetzt erfahren, dass er nur für 200€ angemeldet wurde. Genau diese 200€ wurden überwiesen, der Rest steht aus.
Mein Freund überlgetnun, neben dem ausstehenden Lohn auch eine ANzeige wegen Schwarzarbeit zu machen.

Was meint Ihr?

LG Jana