Was für eine Unverschämthein. also ich als alter ebayrianer würde einen teufel tun an deiner stelle.
was du gemacht hast, war dein gutes recht. er muß seine leistung erfüllen. hat er nicht.
du hast geschrieben - er nicht.
soll er erst einmal liefern, dann kannst du die bewertung in gegenseitigem einvernehmen zurücknehmen, heißt ihr bewertet euch gar nicht.

aber bitte, erst einmal ist er bei eingang deiner zahlung rechtlich verpflichtet, zu liefern. ende aus.

ich weiß nicht, wie lange das alles her ist, aber du must unstimmigkeiten mit dem verkäufer innerhalb einer gewissen frist bei ebay melden. das mußt du machen, sonst hast du keinen rechtsanspruch.
lies das mal nach. dann bietest du an, mit der meldung bei ebay zu warten, bis die ware da ist.

du sollst für die ware zahlen, ewig warten, nichts erhalten, positiv bewerten und wenn du dann noch ein hübsches foto schickst, bekommst du deine ware?????

ebay wird immer schlimmer. lass dich da nicht drauf ein.
wenn du fragen hast, gerne
lg dryskin