Ja, bei Hirntoten, die spenden möchten, ist eine intensivmedizinische Versorgung für die Durchblutung der Organe bis zu deren Entnahme unerlässlich. Hier "greift" die Verfügung aber vor der Organspendeoption.
Hirntote, die nicht spenden möchten, benötigen wiederum keine Verfügung, da die Geräte ohnehin abgestellt werden.
Momentan ist die Verfügung also nur relevant für Menschen, die nicht hirntot, aber ohne Intensivtherapie biolog. tot wären und bei denen keine Hoffnung auf Genesung besteht.
Leider ist die Unsicherheit in diesem Bereich groß. Bei Patienten bezüglich der Begrifflichkeiten/dem Todesverständnis, bei Ärzten bezüglich der juristischen Lage. Ich hoffe, dass man in den nächsten Jahren Klarheit schafft.