Ich hätte da mal eine rechtliche Frage:
Eine Mitarbeiterin bei uns hat vor zu kündigen, wenn sie 60 ist. Dann will sie sich arbeitslos melden. Die Sperrfrist von 3 Monaten ist ihr klar. Anschließend will sie ALG I bis zum 63. Lebensjahr beziehen (ich dachte schon, dass es ALG I nur für 2 Jahre gibt, aber da gibt es angeblich Übergangsvorschriften) und dann in Rente gehen.

Irgendwie denke und hoffe ich, dass das eine Milchmädchenrechnung ist, weil ich das irgendwie ätzend finde, kenne mich in der Arbeitslosenversicherung aber zu wenig aus.

Weiss jemand mehr?
Es würde mich mal interessieren, ob das wirklich geht ....