Hallo,
das tut mir sehr Leid, aber grundsätzlich ist eine Kündigung nur schriftlich wirksam. Du solltest dich unbedingt morgen beim Arbeitsamt informieren.
Hallo,
das tut mir sehr Leid, aber grundsätzlich ist eine Kündigung nur schriftlich wirksam. Du solltest dich unbedingt morgen beim Arbeitsamt informieren.
Hallo
es gab keinerlei Anzeichen, keine Vorwarnung, nichts. Bis Freitag dachten wir, es ist alles ok.
Wir waren ja nur zwei Angestellte und der Chef. Ich bin nicht in einer Gewerkschaft. Es gibt auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Meine einzige Hoffnung ist, dass ich wenigstens das Geld für den Monat noch bekomme.
Mein erster Weg ist morgen sowieso zum Job Center. Vielleicht können die mir ja irgendwas sagen. Bei mir kann er wohl noch ohne Angabe von Gründen kündigen, ich hab ja erst am 24. Mai dort angefangen. Und ändern würde es eh nichts mehr.
Meine Kollegin und ich sind sofort zum Imbiss gefahren, er war nicht da, aber offensichtlich hat er schon angefangen, auszuräumen. Die Kasse ist weg, unser Stundenbuch ist weg, die Kaffeemaschine ist weg, die Gefriertruhe abgeschlossen.
das tut mir sehr leid für Dich und ich drücke Dir die Daumen, dass er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten noch nachkommt.
Wenn der Imbiss zu ist, ist er zu. Schriftlich, telefonisch - zu ist zu. Natürlich hat er darüberhinaus noch Pflichten als Arbeitgeber. Ich sehe es auch eher positiv, dass er sie morgen nicht erst hat da antanzen lassen und mit den Kunden auf der Straße stehen lassen.
Ich schließe mich an!
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern