Puh.
Soweit ich weiß, bedarf es für jeden Import eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht, einer speziellen Importerlaubnis.
§ 73 AMG besagt ganz klar, daß in D nicht zugelassene Arzneimittel nicht eingeführt werden dürfen (sog. Verbringungsverbot), habe gerade nochmal nachgesehen.
(Es hilft auch nicht, wenn Tylenol ein Paracetamol ist, der Hersteller selbst (also von Tylenol) müßte eine deutsche oder europäische Zulassung besitzen).
Denke mal, da hast Du in der Tat ein Problem - und eine Rechstberatung wäre auf jeden Fall angebracht.