Hochspringerin Ariane Friedrich hat den Mann, der ihr sein Geschlechtsteilphoto per email geschickt hat, mittels Facebook geoutet.

hier der Artikel.

http://www.stern.de/sport/sportwelt/...ppet-aufmacher


Viele halten dies für richtig und konsequent und als Abschreckung für all diejenigen die meinen, dass das Internet oder email anonym sei. Andere mahnen, dass dadurch die Verhältnissmäßigkeit nicht gewahrt wurde. D.h. dass der Täter nun selber Opfer von Hetzkampagnen werden könnte. Vor allem wenn dies Beispiel Schule macht und derjenige vielleicht nicht 100%ig sicher ist ob die Person die er beschuldigt auch tatsächlich der Täter ist.

Was meint ihr: Hat sie in diesem speziellen Fall Recht gehabt, oder hätte sie dies nicht tun dürfen und den Fall der Rechtssprechung überlassen nach einer Anzeige überlassen sollen?