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Thema: Mädchennamen wieder annehmen.. geht das...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von selvie Beitrag anzeigen
    Meine Kollegin hat das gemacht, aber ich weiß nicht wie lange sie da schon verheiratet war.
    ist sie noch deine kollegin?
    wenn ja könntest du sie fragen,wenn ihr soweit kontakt habt .
    das wäre sehr lieb :-)

  2. #2
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    meine mutter hat ihren mädchennamen wieder angenommen, sie war 17 jahre verheiratet und hat das auch erst einige zeit nach der scheidung machen lassen, also bestimmt erst 3 jahre später...man zahlt glaub ich ca. 100€ dafür beim einwohnermeldeamt oder so und muss halt allesund jeden anschreiben, damit die das auch registrieren...das wär mir etwas stressig....sie wollte mich auch überreden, ihren mädchennamen anzunehmen, weil ich ein halbes jahr vor der hochzeit geboren wurde und da noch ihren mädchennamen trug...albern!

  3. #3
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    Zitat Zitat von miss made Beitrag anzeigen
    meine mutter hat ihren mädchennamen wieder angenommen, sie war 17 jahre verheiratet und hat das auch erst einige zeit nach der scheidung machen lassen, also bestimmt erst 3 jahre später...
    Das ist ja ein anderer Fall, nach Scheidung kann man das immer, egal wie spät.

  4. #4
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    http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html

    In diesem Text ist nur unter Absatz 4 die Rede von einem möglichen Widerruf, also wenn du deinen Namen mit an den deines Mannes gehängt hast. Und selbst dann kannst du nur deinen eigenen Namen wieder streichen, nicht den des Mannes.

    Unter Absatz 5 steht, dass du deinen alten Namen wieder annehmen kannst, wenn du verwitwet oder geschieden bist.

    Ich denke deshalb, dass das Wechseln des Namens ohne Scheidung nicht möglich ist, sonst wäre es vermutlich aufgeführt. Aber das Standesamt wird es auf jeden Fall wissen, daran würde ich mich wenden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von maneschijn Beitrag anzeigen
    Ich denke deshalb, dass das Wechseln des Namens ohne Scheidung nicht möglich ist, sonst wäre es vermutlich aufgeführt. Aber das Standesamt wird es auf jeden Fall wissen, daran würde ich mich wenden.
    Ich habe mir das erst vor 14 tagen vorlesen lassen und unterschrieben... Es geht nicht.

  6. #6
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    danke euch

    ich werd trotzdem noch mal nachfragen....

    mensch da wirste nichts wieder los was du nicht mehr haben willst...sorry...das musste mal raus :-)

    lg und danke nicci

  7. #7
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    huch, da hätt ich mal richtig lesen müssen...

  8. #8
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    Herzlichen Glückwunsch, Franzi-nicht-mehr-W-oder-doch


    Bei mir ist es ja auch noch nicht so lange her, aber die Standesbeamte hat es ausdrücklich betont, dass es NICHt geht während der Ehe.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  9. #9
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    "Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamen ist während bestehender Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich."

    shit.

  10. #10
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    Herzlichen Glückwunsch, Franzi-nicht-mehr-W-oder-doch
    Ich möchte mich gern anschließen. Herzliche Glückwünsche zur Vermählung.

    Bei mir ist es ja auch noch nicht so lange her, aber die Standesbeamte hat es ausdrücklich betont, dass es NICHt geht während der Ehe.
    Bei mir ist es 10,5 Monate her. Ich bin auch der Meinung, daß das nur nach dem Ende einer Ehe möglich ist.

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