Ja, das ist ja klar
Bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist bin ich ja recht flexibel und kann spontan handeln.
Ich stelle die Frage mal anders (rein utopisch): Ich bewerbe mich, bekomme ein Angebot und unterschreibe. Nun kündige ich bei meinem AG und er überredet mich sozusagen mit einem noch besseren Angebot, dass ich doch bleibe. Kann ich dann vom neuen Vetrag zurück treten?
Eigentlich geht es mir eher darum was gängig ist.
Wenn ich erst kündigen würde, die mündliche Zusage vom neuen AG aber nicht schriftlich wird (weil er mich nun doch nicht mehr will), dann stehe ich ja ziemlich dumm da...
Oh, da hat sich dein Edit hiermit überschnitten.