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Thema: Corona Virus

  1. #8931
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    In meinem Landkreis (Niedersachsen) ist es so, dass die Zahlen alle 24 Stunden bekannt gemacht werden. Das ist auf der HP meines Kreises sehr transparent dargestellt. Ich verfolge diese Seite seit Februar und den Landkreis, in den ich in drei Wochen reisen will seit kurzem (dauert tatsächlich maximal zwei Minuten jeden Morgen), gerade weil sich die Lage schnell ändern kann, aber schneller als in 24 Stunden wird es keine Veränderung geben. In der Zeit kann man ggf. packen und tanken. Nein, entspannt ist das sicherlich nicht, wenn man vorzeitig abreisen muss. Ich weiß aber nicht, was an meiner Aussage nicht stimmen sollte.

    Für mich weiß ich, dass Bayern niemanden reinlässt, der aus einem Landkreis mit mehr als 50/100 000 kommt, was ich völlig in Ordnung finde. Wir sind Meilen davon entfernt und das bleibt hoffentlich auch so und auch für den Urlaubsort (und Gesamtdeuschland) hoffe ich, dass die Zahlen niedrig bleiben.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  2. #8932
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    Das mit der Quarantäne habe ich noch nicht verstanden....
    Ein Arbeitnehmer fliegt für 2 Wochen nach Mallorca und muss anschließend in Quarantäne. Hat er das in seine Urlaubsplanung mit einkalkuliert oder macht er dann 4 Wochen Urlaub ( 2 Wochen von der KK ? )

  3. #8933
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    Zitat Zitat von juttali Beitrag anzeigen
    Ich versuche schon zu unterscheiden, wer eine Kontaktperson ist und wer nicht.
    Ich habe zwischenzeitlich gelernt, dass nicht jeder, der einem über den Weg läuft, eine Kontaktperson ist.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  4. #8934
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    Zitat Zitat von *LV* Beitrag anzeigen
    Das mit der Quarantäne habe ich noch nicht verstanden....
    Ein Arbeitnehmer fliegt für 2 Wochen nach Mallorca und muss anschließend in Quarantäne. Hat er das in seine Urlaubsplanung mit einkalkuliert oder macht er dann 4 Wochen Urlaub ( 2 Wochen von der KK ? )
    Wenn die Quarantäne offiziell angeordnet wird, dann greift für den Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
    Der Arbeitgeber selbst kann sich die Kosten von der zuständigen Behörde erstatten lassen, das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.
    Die zuständige Behörde ist pro Stadt/Bundesland unterschiedlich, meist ist es das Gesundheitsamt.

    Wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne von Zuhause arbeiten kann und das macht, dann gibt's keine Erstattung, gibt ja auch keinen Arbeitsausfall. Quarantäne heißt ja nicht arbeitsunfähig.

    Und wenn man einen negativen Test vorlegen kann, dann entfällt die Quarantäne.

  5. #8935
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    Zitat Zitat von Luna Chiara Beitrag anzeigen
    Wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne von Zuhause arbeiten kann und das macht, dann gibt's keine Erstattung, gibt ja auch keinen Arbeitsausfall. Quarantäne heißt ja nicht arbeitsunfähig.

    Und wenn man einen negativen Test vorlegen kann, dann entfällt die Quarantäne.
    So wird es bei uns laufen. Mein Kollege macht Homeoffice, bis er das hoffentlich negative Testergebnis hat.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  6. #8936
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    @Luna Chiara
    Vielen Dank für die Aufklärung

  7. #8937
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    In meinem Minijob hing für die Mitarbeiter ein klarer Aushang, das es nicht toleriert werden kann, wenn wer Urlaub hat und sich dann nicht drum kümmert, wieder pünktlich den Job antreten zu können. Homeoffice ist nicht möglich.

  8. #8938
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    Zitat Zitat von Luna Chiara Beitrag anzeigen
    Wenn die Quarantäne offiziell angeordnet wird, dann greift für den Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
    Der Arbeitgeber selbst kann sich die Kosten von der zuständigen Behörde erstatten lassen, das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.
    Die zuständige Behörde ist pro Stadt/Bundesland unterschiedlich, meist ist es das Gesundheitsamt.

    Wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne von Zuhause arbeiten kann und das macht, dann gibt's keine Erstattung, gibt ja auch keinen Arbeitsausfall. Quarantäne heißt ja nicht arbeitsunfähig.

    Und wenn man einen negativen Test vorlegen kann, dann entfällt die Quarantäne.
    Nicht ganz. Quarantäne nach dem Urlaub (wenn Homeoffice nicht geht) zahlt eben nicht der Arbeitgeber. Das ist eigenes verschulden (und sind wir mal ehrlich, wenn man jetzt in Urlaub fährt sollte man es einkalkulieren).
    Oder man löst es über Arbeitszeitkonteb oder Urlaub.

    Was anderes ist es, wenn man Kontaktperson von jemandem ist, der positiv getestet ist.

  9. #8939
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    Zitat Zitat von Maja Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Quarantäne nach dem Urlaub (wenn Homeoffice nicht geht) zahlt eben nicht der Arbeitgeber. Das ist eigenes verschulden (und sind wir mal ehrlich, wenn man jetzt in Urlaub fährt sollte man es einkalkulieren).
    Oder man löst es über Arbeitszeitkonteb oder Urlaub.
    Ich hoffe dass es so geregelt wird, alles andere wäre anderen Mitarbeiter nicht gerecht.

  10. #8940
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    Zitat Zitat von Maja Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Quarantäne nach dem Urlaub (wenn Homeoffice nicht geht) zahlt eben nicht der Arbeitgeber. Das ist eigenes verschulden (und sind wir mal ehrlich, wenn man jetzt in Urlaub fährt sollte man es einkalkulieren).
    Oder man löst es über Arbeitszeitkonteb oder Urlaub.

    Was anderes ist es, wenn man Kontaktperson von jemandem ist, der positiv getestet ist.
    Meines Wissen wird nur nicht gezahlt, wenn man gezielt in ein Risiko-Gebiet reist. Würde man jetzt, also heute nach Spanien fliegen, dann würde nicht gezahlt werden. Ist man vor einer Woche geflogen und kommt heute zurück, dann muss gezahlt werden, weil man ja nicht in ein Risikogebiet gereist ist.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

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