Hi,
du bist zwar für die Renovierung deiner Wohnung zuständig, aber nicht für die Haustür.
Ausnahme : Du hast ein ganzes Haus gemietet, wohnst schon einige Jahre drin und hast die Abnutzung der Tür selbst herbeigeführt.
Dann musst du im Normalfall selbst renovieren, bei Denkmalschutz kann das aber schon etwas anders aussehen.
Du bist ja an bestimmte Richtlinien gebunden, d.h. du kannst die Tür nicht einfach nach deinem Gusto streichen.
D.H. entweder zahlt der Vermieter die Farbe, was ja immer noch die billigste Lösung sein dürfte, oder er beauftragt eine entsprechende Firma.
Gesetzt der Fall, du streichst selbst und es passt nicht in die Vorgaben,bekommt er ohnehin richtigen Ärger.
Ich würde niemals bei denkmalgeschützten Gebäuden ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters etwas unternehmen,
das wird ein Eigentor.
Schreib ihn nochmals an und wenn er dann nichts unternimmt , musst du dich vielleicht mal an der Mieterschutzbund wenden und nachfragen.
Gruß
Caro
P.s. Tochter von Eltern, die ebensolche Häuser ihr eigen nennen
Jede wird irgendwann mal fett.
Und arm sein ist keine Schande.
Und ausserdem: was will ich ??
\"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???