wurde soeben positiv entschieden
wurde soeben positiv entschieden
Geändert von cepha (19.05.11 um 10:01:32 Uhr)
Bist Du denn wieder gesund geschrieben? Wenn ja, teile das der Arbeitsagentur mit. Ab dem Tag, wo Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst und Du Dich ordnungsgemäß persönlich arbeitslos gemeldet hast, wirst Du auch ALGI erhalten (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).
Geändert von Anke B (18.05.11 um 14:46:23 Uhr)
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erledigt
Geändert von cepha (19.05.11 um 10:01:40 Uhr)
Ich kenne mich in dem Bereich nicht wirklich aus, aber die AU darf grundsätzlich nur 2 Tage zurückdatiert werden, § 5 AURL. Da könnte das Problem liegen.
Schau mal hier. http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2006-09-19.pdf
Ich frage morgen mal genau bei den Kollegen in der Leistungsabteilung nach und gebe Dir Antwort.
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Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:00 Uhr)
Ich glaube, es geht um "Zuständigkeiten". Die AA muss erst prüfen, ob nicht ein anderer Träger zu Zahlungen verpflichtet ist. Vermutlich musst Du die Ablehnungsbescheid der KK der AA vorlegen
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Wenn jemand seit dem 28. krank ist, warum geht er/sie dann nicht spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen? Ich kann die KK verstehen.
Was meinst du mit Datumsfehler?
So wie ich das verstanden habe, hätte man gleich am 28.4. zum Arzt gehen müssen und damit nicht bis zum 5.5. warten. Dass die KK sowas bemängelt, habe ich schon mal gehört.
Aber zumindest ab dem 5.5. müssten sie dann doch Krankengeld zahlen.