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Thema: Driiingend Rat - Krankengeldanspruch

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  1. #1
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    Standard Driiingend Rat - Krankengeldanspruch

    wurde soeben positiv entschieden
    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:01:32 Uhr)

  2. #2
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    Bist Du denn wieder gesund geschrieben? Wenn ja, teile das der Arbeitsagentur mit. Ab dem Tag, wo Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst und Du Dich ordnungsgemäß persönlich arbeitslos gemeldet hast, wirst Du auch ALGI erhalten (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).
    Geändert von Anke B (18.05.11 um 14:46:23 Uhr)
    Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.

  3. #3
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    erledigt
    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:01:40 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    Anke, nein, krankgeschrieben noch bis 25.05. - also steht die Person dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Persönlich ordnungsmäß beim Arbeitsamt wurde sich am 30.04. vorgestellt, mit dem Hinweis, krank zu sein. Darauf hin dann die Auffordrung vom Arbeitsamt, sich krankschreiben zu lassen, passierte auch, quais rückwirkend ab 28.04., Ausstellungsdatum der AU 05.05.. und an diesem Ausstellungsdatum stört sich jetzt die KK und verweigert die Krankengeldzahlung
    Ich kenne mich in dem Bereich nicht wirklich aus, aber die AU darf grundsätzlich nur 2 Tage zurückdatiert werden, § 5 AURL. Da könnte das Problem liegen.

    Schau mal hier. http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2006-09-19.pdf

  5. #5
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    Zitat Zitat von cepha Beitrag anzeigen
    Persönlich ordnungsmäß beim Arbeitsamt wurde sich am 30.04. vorgestellt,
    Der 30.4.2011 war ein Samstag.

  6. #6
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    Ich frage morgen mal genau bei den Kollegen in der Leistungsabteilung nach und gebe Dir Antwort.
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  7. #7
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    ...
    Geändert von cepha (19.05.11 um 10:02:00 Uhr)

  8. #8
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    Ich glaube, es geht um "Zuständigkeiten". Die AA muss erst prüfen, ob nicht ein anderer Träger zu Zahlungen verpflichtet ist. Vermutlich musst Du die Ablehnungsbescheid der KK der AA vorlegen
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  9. #9
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    Wenn jemand seit dem 28. krank ist, warum geht er/sie dann nicht spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt und lässt sich eine AU ausstellen? Ich kann die KK verstehen.

  10. #10
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    Was meinst du mit Datumsfehler?
    So wie ich das verstanden habe, hätte man gleich am 28.4. zum Arzt gehen müssen und damit nicht bis zum 5.5. warten. Dass die KK sowas bemängelt, habe ich schon mal gehört.
    Aber zumindest ab dem 5.5. müssten sie dann doch Krankengeld zahlen.

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