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Thema: Corona Virus

  1. #12451
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    Ich wohne ja auch in Baden-Württemberg und kann den Ärger verstehen, zumal es nie die Richtigen trifft.

    Diese Woche war ich bis 20:30 im Büro und bin auf dem Heimweg an einem bekannten Partyort vorbeigekommen, wo auch Drogen konsumiert werden. Die Polizei bekommt das seit Jahren nicht in den Griff. Da war natürlich Party. Polizei war nicht zu sehen, obwohl bekannt ist, dass da jeden Abend die Post angeht.

    Dafür hat es unseren Hausmeister erwischt. Er ist nach 20:00 von seiner kranken Mutter zurückgekommen, die er immer Abends besucht (Lebensmittel vorbeibringen, nach dem Rechten sehen). Hat die Polizei nicht überzeugt, er hat ein Bußgeld von 500 € erhalten.

  2. #12452
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    Oh, das ist echt bitter
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  3. #12453
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    Zitat Zitat von Hekate721 Beitrag anzeigen
    ....
    Dafür hat es unseren Hausmeister erwischt. Er ist nach 20:00 von seiner kranken Mutter zurückgekommen, die er immer Abends besucht (Lebensmittel vorbeibringen, nach dem Rechten sehen). Hat die Polizei nicht überzeugt, er hat ein Bußgeld von 500 € erhalten.
    Die Pflege von Angehörigen ist doch explizit erlaubt.
    Gegen ein Bußgeld kann man sicher Einspruch erheben. Ich würde das machen, notfalls auch klagen, das ist ja total willkürlich und falsch, wie das läuft.

  4. #12454
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    Satire zum Thema Skiurlaub in der Schweiz:

    https://www.youtube.com/watch?v=cFaF...ature=youtu.be
    youtube.com/watch?v=cFaFuGfGaa4&feature=youtu.be
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  5. #12455
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    In MV müssen Reiserückkehrer wenn sie aus Hotspots kommen teilweise in Quarantäne.
    Ganz ehrlich, wer macht denn sowas? Ich denke, die Menschen suchen sich ihre Schlupflöcher wie es Ihnen passt.
    Das sieht man ja schon an Weihnachten und Silvester wie da durchs ganze Land gereist wird, man kann Familienfeste auch nachholen oder sind die Menschen alle so stark mit der Kirche verbunden?
    Wenn es nach mir gehen würde, würde es bundesweit eine Ausgangssperre geben, denn irgendwie muss es ja mal enden. Und die Vernünftigen zahlen eben den Preis für andere mit.

  6. #12456
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    Wegen dem Hausmeister: kann der nur Abends gehen oder ist das eine Gewohnheit? Ansonsten reicht ja eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass er bis spät arbeiter und nur Abends einkaufen kann und eine Bestätigung des Arztes der Mutter, auf diese Hilfe angewiesen zu sein, um Widerspruch einzulegen.

    Dass einen die Ungerechtigkeit stört, verstehe ich aber vollkommen. Gerade dort könnte man gerade mit einem Großeinsatz haufenweise Geld einnehmen und vielleicht paar Tage später wieder und es würde die Richtigen treffen.

    Hier in Sachsen wird wirklich jede Ausrede benutzt, deswegen haben viele ihre Bescheinigungen von der Arbeit oder für Pflege anderer mit. Man darf es zwar, muss es aber auch nachweisen. Allerdings ist ausgerechnet bei uns erst ab 22 Uhr Sperre.
    Meine Tochter lebt auch in BaWü und geht ohne diese Bescheinigung nicht raus, dass ihre Arbeitszeit so lange geht.
    "Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem."
    Jack Sparrow

  7. #12457
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen

    Hier in Sachsen wird wirklich jede Ausrede benutzt, deswegen haben viele ihre Bescheinigungen von der Arbeit oder für Pflege anderer mit. Man darf es zwar, muss es aber auch nachweisen.
    Der letzte Satz ist so nicht richtig. Ganz so einfach ist es nicht. Wir haben in Deutschland ein sog. Rechtsstaatlichkeitsprinzip, das vor staatlicher Willkür schützt. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

  8. #12458
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    Wegen dem Hausmeister: kann der nur Abends gehen oder ist das eine Gewohnheit? Ansonsten reicht ja eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass er bis spät arbeiter und nur Abends einkaufen kann und eine Bestätigung des Arztes der Mutter, auf diese Hilfe angewiesen zu sein, um Widerspruch einzulegen.
    Es kann aber auch sein, dass er die Mutter abends ins Bett bringt.
    Ich würde mich in diesem Fall aber beschweren. Es kann ja wohl nicht angehen, dass unbescholtene Bürger, die sich um ihre Angehörigen kümmern, bestraft werden und über die jugendliche Spaßgesellschaft wird hinweggesehen.

    https://youtu.be/K58XMkDXwl4

    Welche Idioten denken sich sowas aus und welche noch größere Idioten senden das?

  9. #12459
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    Zitat Zitat von Polarlicht Beitrag anzeigen
    Der letzte Satz ist so nicht richtig. Ganz so einfach ist es nicht. Wir haben in Deutschland ein sog. Rechtsstaatlichkeitsprinzip, das vor staatlicher Willkür schützt. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt auch bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
    Die Alternative ist dann, den Gebührenbescheid von 500 Euro zu kassieren und nachher nachzuweisen, dass man berechtigt war. Ist ja bei Strafzetteln auch so. Da gilt keine Unschuldsvermutung. Du hast die Regeln übertreten und kannst befreit werden, wenn z.B. hinter dir ein Krankenwagen mit Blaulicht kam und du, damit er durchkommt, auf die Kreuzung gefahren bist und dabei geblitzt wurdest. Ansonsten zahlst du.

    Mir erscheint das andere wesentlich einfacher, zumal man mehrfach angehalten werden kann.
    "Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem."
    Jack Sparrow

  10. #12460
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    Die Alternative ist dann, den Gebührenbescheid von 500 Euro zu kassieren und nachher nachzuweisen, dass man berechtigt war. Ist ja bei Strafzetteln auch so. Da gilt keine Unschuldsvermutung. Du hast die Regeln übertreten und kannst befreit werden, wenn z.B. hinter dir ein Krankenwagen mit Blaulicht kam und du, damit er durchkommt, auf die Kreuzung gefahren bist und dabei geblitzt wurdest. Ansonsten zahlst du.

    Mir erscheint das andere wesentlich einfacher, zumal man mehrfach angehalten werden kann.
    Natürlich gilt auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre rechtsstaatlich nicht haltbar. Die Unschuld ist aber in der Regel z.B. durch das Blitzerfoto und die Radarmessung widerlegt.

    Es ging mir nicht darum, dass es das einfacher macht, wenn man die Bescheinigung mit sich führt. Da gebe ich dir völlig Recht. Es ging mir darum, dass, auch in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten iSd InfektionsschutzG, die Behörden sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten müssen.

    Zum Thema Impfen: Ich bin großer Impffan und lasse mich eigentlich gegen alles impfen, was möglich ist. Sogar gegen die Grippe hatte ich mich impfen lassen, als meine Kleine in die Kita kam. Aber ich lasse gerne den Älteren und Gefährdeten den Vortritt, die haben es sicher nötiger.
    Geändert von Polarlicht (19.12.20 um 09:23:32 Uhr)

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