Nun, es ist schon ein Unterschied, ob man einen Fuß verliert (womit man gewiss kein Leben voller Gebrechen hat) oder ob man multimorbide und unheilbar krank ist und ohne Beatmung und Intensivmedizin gar nicht mehr leben kann.
Wenn Ärzte sich tutto kompletto an alle Patientenverfügungen halten würden ("ich will keine intensivmedizinische Behandlung"), wäre schon so mancher nach einem schnöden Verkehrsunfall nicht mehr aufgewacht.
Bei der Verfügung geht es darum, Wünsche zu äußern, die man in gewissen Stadien einer Krankheit oder bestimmter Schwere einer Hirnschädigung gar nciht mehr äußern kann.
Jemand, der glaubt, ohne Fuß, Hand oder Milz mache das Leben keinen Sinn mehr, dem steht ja nach Genesung zu, selbst zu handeln. Ich haber aber gottlob noch keinen getroffne, der das tat.
Interessant fand ich diese Meldung neulich, nach der es zu einem Rückgang von Organdspendern auf Grund von Patientenverfügungen kommt:
http://www.stern.de/gesundheit/zahl-...n-1773036.html
Wer mich ärgert, bestimme ich.
Ja, bei Hirntoten, die spenden möchten, ist eine intensivmedizinische Versorgung für die Durchblutung der Organe bis zu deren Entnahme unerlässlich. Hier "greift" die Verfügung aber vor der Organspendeoption.
Hirntote, die nicht spenden möchten, benötigen wiederum keine Verfügung, da die Geräte ohnehin abgestellt werden.
Momentan ist die Verfügung also nur relevant für Menschen, die nicht hirntot, aber ohne Intensivtherapie biolog. tot wären und bei denen keine Hoffnung auf Genesung besteht.
Leider ist die Unsicherheit in diesem Bereich groß. Bei Patienten bezüglich der Begrifflichkeiten/dem Todesverständnis, bei Ärzten bezüglich der juristischen Lage. Ich hoffe, dass man in den nächsten Jahren Klarheit schafft.