Ich habe eine wichtige Frage, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.... ops:
Mir passiert auch immer wieder irgendein Quatsch

Im September letzten Jahres habe ich mir von einem Freund aus den USA etwas zusenden lassen.
Gleichzeitig hatte ich ihn gebeten, mir im Drugstore eine 100-Packung Tylenol zu kaufen und der Sendung beizulegen. Mein Vater nimmt ab und zu mal eine Tablette und hatte keine mehr. Ich habe mir überhaupt nichts dabei gedacht mir das Zeug zusenden zu lassen. Er hat die Tabletten mit reingelegt, alles verpackt und an meine Adresse losgeschickt.

Mitte Oktober kam das Päckchen bei mir an. Man konnte direkt sehen, das es geöffnet und wieder zugeklebt war und zollrechtlich behandelt wurde. Nur die Tabletten fehlten.

Kurz danach erhielt ich ein Schreiben vom Zollamt Leipzig (warum auch immer es dort behandelt wurde weiss ich nicht, ich wohne nämlich in NRW), das die Tylenol Tabletten beschlagnahmt wurden, die Einfuhr nicht erlaubt ist und ich dazu gesondert noch mal irgendwann eine Entscheidung erhalten würde.

Vor zwei Wochen nun erhielt ich ein weiteres Schreiben mit der Bitte mich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Ich kann ankreuzen, ob ich die Zuwiderhandlung zugebe oder nicht (Ja oder Nein). Die Verweigerung meiner Aussage kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,00 EUR geahndet werden.

Wenn ich die Zuwiderhandlung nicht zugebe, soll ich den Grund schriflich ausführen.

Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich dazu schreiben soll. Weiss nämlich auch überhaupt nicht, was mir blüht, wenn ich die Zuwiderhandlung zugebe :?

Hat jemand von Euch so einen Fall schonmal gehabt bzw. weiss Rat????? Verstösse gegen das Arzneimittelgesetz werden geandet. Bei Vorsatz sogar mit bis zu 3 Jahren Haft oder hohen Geldbußen,
Eigentlich sollte es offensichtlich sein, das 100 Tabletten für den Eigenbedarf sind aber wer weiss...
Leider eilt es ein wenig, die Frist läuft bald ab.
Muss ich mir dafür anwaltliche Hilfe holen?